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Bei Vergiftung kein Erbrechen hervorrufen

Bei Vergiftung kein Erbrechen hervorrufen

Im Falle einer Vergiftung mit Spülmittel oder Rohrreiniger dürfen Eltern ihre Kinder keinesfalls zum Erbrechen bringen. Als Erstprävention solle man dem Kind Reste sofort aus dem Mund entfernen und umgehend ein Glas Flüssigkeit zuführen, betont das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin.

Vergiftungen seien nach Stürzen eines der häufigsten Gesundheitsrisiken für Kinder. Unfällen mit giftigen Substanzen können laut Experten jedoch in den meisten Fällen durch gezielte Risikoaufklärung von Eltern, Verwandten, Betreuern, Erziehern und Lehrern entgegengewirkt werden. Um sie gar nicht erst zu einem Gesundheitsrisiko werden zu lassen, rät das BfR chemische Produkte wie Putzmittel, Abflussreiniger oder Arzneimittel für Kinder unerreichbar aufzubewahren. Sollte es doch zur Einnahme eines ätzenden oder giftigen Präparats gekommen sein, empfiehlt es sich, dem Kind Tee, Wasser oder Saft zuzuführen. Unter keinen Umständen darf jedoch Erbrechen ausgelöst werden.

Eine fachgerechte Einschätzung und Behandlung von Vergiftungen seien laut BfR unabdingbar und lebenswichtig. Deshalb müssen Eltern im Vergiftungsfall auch schnellstmöglich den Notarzt alarmieren. Das für die Vergiftung ursächliche Produkt beziehungsweise dessen Etikett sollte beim Eintreffen des Rettungsdienstes unbedingt vorgezeigt werden. Diese Maßnahmen können im Ernstfall das Leben des Kindes retten.

Nach dem Bekanntwerden einer besonders schweren Vergiftung eines drei Jahre alten türkischen Mädchens mit salpeterhaltigem Reinigungsmittel veröffentlichte das BfR seine Broschüre „Risiko Vergiftungsfälle bei Kindern“ auch in türkischer Sprache. Dieser kostenlos erhältliche Ratgeber enthält einen Leitfaden für Eltern zum Umgang mit einer möglichen Vergiftung bei ihrem Nachwuchs. Zudem informiert es über die wichtigsten Telefonnummern der deutschen Giftinformationszentren und weitere Notrufnummern. Entwickelt wurde das Merkblatt in Zusammenarbeit mit dem Giftnotruf Berlin und der Bundesarbeitsgemeinschaft „Mehr Sicherheit für Kinder“.

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