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EU: Neue Kennzeichnung für Lebensmittel

EU: Neue Kennzeichnung für Lebensmittel

Kauft man im Supermarkt ein, weiß man nicht genau welche Inhaltsstoffe das Produkt eigentlich enthält. Die Lebensmittel-Industrie versteckt in Nahrungsmittel nicht nur Kalorienbomben, sondern auch unbekannte Inhaltsstoffe. Ob Analogkäse auf der Tiefkühlpizza oder Gelschinken im Toast, die Verbraucher wissen oft nicht, was sie da kaufen. Doch das soll sich jetzt ändern.

Die EU hat am Dienstag eine neue Kennzeichnung von Lebensmitteln beschlossen. Die neue Kennzeichnung soll ab 2014 eingeführt werden. „Die Regelungen sind zum Teil gut, kommen aber viel zu spät“, sagt Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Eine wichtige Neuregelung ist, dass in Zukunft auf jeder Verpackung die Kalorienangaben des Produktes stehen müssen. Bisher handelte es sich dabei um eine freiwillige Information des Herstellers. Neben den Kalorienangaben müssen zusätzliche Werte für Eiweiß, Kohlenhydrate, Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren und Salz angegeben werden. Die neue Kennzeichnung sieht auch eine festgelegte Schriftgröße vor, damit die Information für den Verbraucher auch lesbar ist. Vorgeschrieben ist eine Schrift von mindestens 1,2 Millimeter Größe. Für besonders kleine Verpackungen, wie Schokoladenriegeln, wurde die Größe auf 0,9 Millimeter festgesetzt.

Lebensmittel-Imitate, wie Analogkäse oder Klebe-Schinken müssen ab 2014 ausdrücklich genannt werden. Dazu müssen die Ersatzstoffe auf der Vorderseite des Produktes nahe beim Namen deklariert werden. Für den Analogkäse wird dann „hergestellt aus Pflanzenfett“ und für den Klebe-Schinken „aus Fleischstücken zusammengeklebt“ oder „Formfleisch“ stehen.

Durch die neue Kennzeichnung werden es Menschen mit Allergien wesentlich einfacher haben, denn Zusatzstoffe welche allergische Reaktionen auslösen können, müssen künftig deutlich gekennzeichnet sein. Das gilt auch für unverpackte Lebensmittel, wie Fleisch oder Fisch und Restaurants. Gaststätten und Restaurants müssen auf solche Zusatzstoffe in der Menükarte hinweisen. Für Kinder und Schwangere müssen bei koffeinhaltigen Lebensmitteln und Getränken Warnhinweise aufgedruckt werden.

Eine andere Regelung besagt, dass frisches Fleisch von Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege mit der Herkunft des Tieres gekennzeichnet sein muss. Das gilt bisher ausschließlich für Rind. Die genauen Details dieser Kennzeichnung werden aber erst in den kommenden Jahren geklärt. So ist noch unklar, ob das spezielle Land genannt wird oder nur die EU als Herkunft. Allerdings wird dies nicht für verarbeitetes Fleisch gelten.

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